Es ist heutzutage kein Problem, Bücher zu scannen, zu kopieren oder in Büchereien auszuleihen, ohne sie zu kaufen. Durch diese Art der Nutzung eines Buches erhalten die Autoren kein direktes Honorar. Hier wird die VG Wort tätig. Sie erhält von den Geräteherstellern und Bibliotheken Zahlungen, die in Form von Tantiemen an gemeldete Autoren ausgeschüttet werden.
Anspruchberechtigt sind grundsätzlich alle Autoren, die eine registrierte Veröffentlichung mit ISBN vorgenommen haben. Diese Regelung gilt für Autoren mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie für EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Um jedoch in den Genuss einer Ausschüttung zu gelangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Autoren belletristischer Werke müssen einmalig einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. VG Wort ermittelt stichprobenartig in Büchereien, wie oft Ihr/e Buch/Bücher ausgeliehen wurde/n. Danach errechnet sich die Höhe der Ausschüttung.
Autoren von Fach- und Sachbüchern müssen jedes einzelne Werk melden. VG Wort überprüft, ob das Werk im angemessenen Rahmen verbreitet ist. Auf Anfrage muss der Autor mindestens 100 verkaufte Exemplare bzw. eine entsprechende Verbreitung in wissenschaftlichen Bibliotheken nachweisen können (mindestens 5 Standorte in wenigstens 2 Verbundsystemen). VG Wort prüft auf der Internetseite KVK (Karlsruher Virtueller Katalog), in welchen Bibliotheken Ihr Buch vorhanden ist. Auf http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html können Sie es auch selbst überprüfen.